AGB


§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns getätigten Geschäfte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers werden nicht anerkannt. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie mit uns schriftlich vereinbart sind.

§ 2 Vertragsabschluss
 (1) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags bzw. der Bestellung zustande. Solange der Auftrag/Bestellung nicht schriftlich bestätigt ist, bleibt unser Angebot unverbindlich.

(2) Offensichtliche Irrtümer in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung, Schreib- und Rechenfehler berechtigen oder verpflichten weder den Käufer/Besteller noch uns. Der Vertrag kommt nur zustande, wie er ohne diesen Irrtum oder diesen Fehler zustande gekommen wäre.

§ 3 Lieferung
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten oder Liefertermine sind unverbindlich.

(2) Verzögert sich die Auslieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt, Streiks usw.) ist der Verkäufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

(3) Nimmt der Käufer die bestellte Ware trotz Aufforderung nicht ab, so stellen wir diese in Rechnung. Die Lagerung der nicht abgenommenen Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

(4) Versicherungen (z. B.: Transportversicherung) werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers besorgt.

§ 4 Versand
(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Transport mit unseren eigenen oder von uns gemieteten Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Verladung in das Transportfahrzeug vom Boden aufgenommen wird.

(2) Falls der Transport ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über.

(3) Wird die Ware mit Pfandpaletten oder EURO Paletten angeliefert, sind diese sofort bei Anlieferung an den Spediteur zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe, ist der Spediteur berechtigt, die Paletten dem Käufer zu berechnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preisangaben in Preislisten oder Katalogen können jederzeit geändert werden.

(2) Maßgebend sind deshalb grundsätzlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Sollte unsere Lieferung oder Leistung länger als 4 Monate nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen, ist ausnahmsweise der am Tag unserer Lieferung oder Leistung gültige Preis aus unserer Preisliste oder unserem Katalog zzgl. Mehrwertsteuer maßgebend.

(3) Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung auf der Auftragsbestätigung vermerkt ist.

(4) Der Kaufpreis wird am Tag des Rechnungseingangs sofort zur Zahlung fällig.

(5) Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen auf jeden Fall zu Lasten des Käufers und sind vorab in bar zu entrichten.

(6) Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten oder mit der Zahlung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist, und für weitere Lieferungen Vorkasse zu verlangen.

(7) Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei uns ein, sind wir berechtigt jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen zu verlangen.

(8) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Ansprüche des Käufers/Bestellers ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung des Käufers/Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die zur Aufrechnung gestellten Forderungen nicht unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Eigentumsübertragung des Vertragsgegenstandes auf den Käufer/Besteller erfolgt unter der Bedingung, dass der Käufer/Besteller uns gegenüber sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat.

(2) Der Käufer/Besteller ist lediglich berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vertragsgegenstand weiter zu veräußern. In diesem Fall gilt folgendes:
a. Der Käufer/Besteller tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung bereits im Voraus an uns ab.
b. Die Höhe der abgetretenen Kaufpreisforderung bestimmt sich, wenn die von uns gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren weiterverkauft wird nach dem Wert, den die Ware inklusive der Händlerspanne im Zeitpunkt der Lieferung an den Abnehmer durch den Käufer/Besteller hat.
c. Der Käufer/Besteller ist berechtigt, die uns im Voraus abgetretene Forderung für uns einzuziehen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Wir sind auch berechtigt, die Abnehmer unseres Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Käufer/Besteller ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns die Namen und Adressen seiner Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und uns alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.

(3) Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben dem Eigentum an dem Kaufgegenstand auch die abgetretenen Forderungen auf den Käufer/Besteller über.

(4) Der Käufer /Besteller ist verpflichtet, uns von Pfändungen des Vertragsgegenstandes und bzw. oder der abgetretenen Forderung oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte hinsichtlich des Vertragsgegenstandes erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

(5) Die durch die Geltendmachung unserer Rechte als Vorbehaltsverkäufer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufer/Bestellers.

§ 7 Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten, dass unsere Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und unsere dem Werkvertragsrecht unterliegenden Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

(2) Geringfügige Abweichungen bei den Eigenschaften, die durch die zur Verwendung gelangenden Rohstoffe und die Art ihrer Verarbeitung verursacht werden, sind keine Fehler. In Angeboten und Vereinbarungen genannte Größenangaben wie Wasseraufnahmefähigkeit, Wärmeleitfähigkeit, Rücktrocknung usw. sind unter Laborbedingungen ermittelte Werte, die im Praxiseinsatz abweichen können.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Warenlieferungen an Unternehmer 1 Jahr. Bei Lieferung an Verbraucher beträgt sie 2 Jahre. Sie beginnt bei Warenlieferungen mit dem Tag der Lieferung.

(4) Der Käufer/Besteller, der gleichzeitig Unternehmer ist, muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware bzw. der Feststellung des Mangels schriftlich anzeigen. Transportschäden sind sofort bei Anlieferung schriftlich dem Frachtführer anzuzeigen.

(5) Werden unsere Betriebs-, Wartungs- oder Verarbeitungshinweise nicht befolgt, Änderungen an Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt und Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jegliche Gewährleistung.
(6) Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, nach unserer Wahl entweder nachzubessern, nachzuliefern oder zu mindern.

(7) Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Zulieferer die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen und erfüllen. Wir können uns in diesen Fällen durch die Abtretung der Ansprüche

§ 8 Haftung in sonstigen Fällen
Weitere Ansprüche des Käufer/Besteller gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einer Beschaffenheitsvereinbarung oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für alle anderweitigen Ansprüche des Käufers/Besteller, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aufgrund fehlerhafter Beratung oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma. Sofern das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gilt als alleiniger Gerichtsstand für beide Teile Mannheim als vereinbart. Diese Regelung gilt auch für Ansprüche aus Wechseln, Schecks oder Urkunden.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem von der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Mannheim
Im Juli 2018